Die Eingruppierung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese beauftragt den „Medizinischen Dienst“, der im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Nach erfolgter Einstufung werden von der Pflegekasse entsprechend des Pflegegrades folgende Sachleistungsbeträge monatlich zur Verfügung gestellt.