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Leistung, die Ihren Preis Wert ist

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Die Eingruppierung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese beauftragt den „Medizinischen Dienst“, der im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Nach erfolgter Einstufung werden von der Pflegekasse entsprechend des Pflegegrades folgende Sachleistungsbeträge monatlich zur Verfügung gestellt.

Welche individuell geplanten Leistungen bei Ihnen notwendig bzw. sinnvoll sind, sprechen wir mit Ihnen genau ab.

Sind die Leistungen der Pflegekasse einmal nicht ausreichend, um Ihre optimale Versorgung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Diese Möglichkeit wird von uns schon beim Aufnahmegespräch erläutert und erklärt. Entsprechende Anträge werden von uns vorbereitet und gestellt.