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und wie Sie sich einen Überblick über die Kosten verschaffen

Wer zahlt meine ambulante Pflege? Und was kostet mich meine ambulante Pflege?

Zentrale Fragen, die sich viele pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stellen. Diese Fragen sind gar nicht einfach zu beantworten, denn hier spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Hat der pflegebedürftige Mensch bereits einen Pflegegrad? Welche Ursache hat die Pflegebedürftigkeit und in welchem Grad ist der Betroffene pflegebedürftig?

Ganz allgemein lässt sich sagen, die Pflegegeldkasse bezahlt ambulante Pflege, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die jeweiligen Leistungen, die dabei unterstützen, das selbstständige Leben zu fördern. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur medizinisch notwendige Leistungen, die Krankheiten und deren Symptome verhindern oder lindern. Sozialhilfeträger springt für alle Kosten ein, die nicht von der Pflegekasse oder der Krankenkasse oder Ihnen selbst getragen werden.

Was bedeutet das nun? Wer bezahlt die ambulante Pflege? Welche Träger kommen in Frage?

  • Die soziale Pflegeversicherung, zahlt meist die ambulanten Pflegekosten, wenn die Selbstständigkeit des Betroffenen erheblich eingeschränkt ist und eine Unterstützung im Alltag notwendig ist. Dabei richtet sich die Höhe der Leistungen nach dem jeweiligen Pflegegrad. Zwischen den Kosten der ambulanten Pflege und dem Satz, den die Pflegeversicherung zahlt, kann es eine Differenz geben, die der Betroffene oder die Angehörigen aus eigenen Mitteln zahlen müssen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse hingegen kommt nur für Maßnahmen auf, die der Verhütung, Heilung dienen oder der Linderung von Erkrankungen dienen. Also Medikamente und Verbandsmittel, aber auch Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle. Auch Fahrtkosten für eine Behandlung können hier drunter fallen, ebenso wie Behandlungspflege, Palliativpflege, medizinische Rehabilitation und auch Krankenhausbehandlungen.
  • Sozialhilfeträger können Hilfe zur Pflege bezahlen, wenn der Betroffene den Eigenanteil nicht zahlen kann. Hierzu muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Die Voraussetzungen sind, dass Sie einen Pflegegrad haben, die Leistungen aus der Pflegeversicherung, die Kosten nicht komplett abdecken können und weder Sie noch Ihre Angehörigen aus eigenen Mittel zahlen können.
  • Die Berufsgenossenschaft kommt immer dann ins Spiel, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist. Denn das ist der Träger für gesetzliche Unfallversicherungen von Unternehmen.

Was kostet die ambulante Pflege?

Es gibt keine einheitlichen Preise bei Pflegediensten, denn die Kosten können von Bundesland zu Bundesland variieren. Außerdem gibt es ein Punktwertsystem zwischen den Pflegekassen und denn einzelnen Pflegediensten, die auf den Vergütungsvereinbarungen basieren. Diese können Sie jederzeit bei Ihrer Pflegekasse zur Ansicht fordern. Gleich welche Kosten anfallen, der Pflegedienst rechnet direkt an die Pflegekasse ab. Voraussetzung ist immer, Sie haben einen Pflegegrad.

Die Kosten, die auf Sie zukommen, stehen in Abhängigkeit von der verbleibenden Selbstständigkeit. So kann die Preisspanne der ambulanten Pflegekosten zwischen 500€ – 2500€ liegen. Die ambulante Pflege wird in Leistungspaketen oder Leistungskomplexen gebucht. Sie sollten also nach diesen Leistungspaketen und deren Kosten fragen, um sicher planen zu können, was Sie die ambulante Pflege kostet.

Der Komplex „Kleine Körperpflege“ z. B. umfasst An- und Auskleiden, Teilwaschen sowie Mund- bzw. Zahnpflege. Bei den Tarifen, die ambulante Pflegedienste für die einzelnen Leistungskomplexe ansetzen, bestehen allerdings Unterschiede.

Insgesamt unterscheidet man in diese Module:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
  • Außerhäusliche Aktivitäten
  • Haushaltsführung

Alle Module fließen bei der Festlegung des Pflegegrades in unterschiedlicher Wertigkeit ein.

Wobei die letzten beiden Module nicht zur Ermittlung des Pflegegrades nicht herangezogen werden und laut Empfehlungen des Expertenbeirats (2013) lediglich eine geeignete Informationsquelle für eine individuelle Pflege- und Hilfeplanung.“

Was ambulante Pflege also kostet, hängt von den einzelnen Leistungskomplexen ab, die Sie benötigen.